Juristische Zitierweise: Webseite richtig zitieren
Juristische Online-Quellen erfordern in der Fußnote den vollständigen Fundstellennachweis mit Zugriffsdatum. CiteMe erstellt die korrekte Fußnote automatisch — fügen Sie die URL ein und erhalten Sie das Zitat im juristischen Format.
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So zitieren Sie Webseite in Jura
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Formatvorlage
Empfohlenes Format:
Formatbeispiele
Bundesgesetzblatt online
Zitate im Text: Fn. 1
Juristische Fachzeitschrift online
Zitate im Text: Fn. 2
Institutionelle Webseite
Zitate im Text: Fn. 3
Formatierungstipps
- ✓Geben Sie immer das Datum des letzten Zugriffs an: „zuletzt abgerufen am: TT.MM.JJJJ".
- ✓Verwenden Sie die offizielle URL (gesetze-im-internet.de, beck-online.de, juris.de).
- ✓Amtliche Quellen (BGBl., BVerfG) haben Vorrang vor privaten Datenbanken.
- ✓Geben Sie bei Online-Kommentaren die Randnummer (Rn.) an.
Häufige Fehler
Fehlendes Zugriffsdatum
Incorrect:
Correct:
In der Juristischen Zitierweise ist das Zugriffsdatum für Online-Quellen zwingend erforderlich.
Fehlende Fundstelle
Incorrect:
Correct:
Auch bei Online-Quellen muss die Anfangsseite der Fundstelle angegeben werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie zitiere ich eine Webseite in der Juristischen Zitierweise?
In der Fußnote: Autor/Institution, Titel, Quelle (Datum), URL (zuletzt abgerufen am: TT.MM.JJJJ). Bevorzugen Sie amtliche Quellen wie gesetze-im-internet.de.
Muss ich das Zugriffsdatum angeben?
Ja. Für alle Online-Quellen ist das Zugriffsdatum in der Form „zuletzt abgerufen am: TT.MM.JJJJ" zwingend erforderlich.
Welche juristischen Datenbanken sind zitierfähig?
Beck-online, Juris, gesetze-im-internet.de, EUR-Lex und dejure.org sind anerkannte juristische Datenbanken. Bevorzugen Sie amtliche Veröffentlichungen.
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